Wie der Spiegel berichtet, hat sich die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister darauf verständigt, den Handel mit rechtswidrig erlangten Daten unter Strafe zu stellen.
Mit der so genannten Datenhehlerei würden jährlich Millionen umgesetzt.
Bislang ist lediglich die rechtswidrige Erhebung und Nutzung von Daten strafbar, nicht aber ihr Handel. Nun soll es offenbar den Zwischenhändlern auch strafrechtlich an den Kragen gehen. Den Sanktionsmechanismen der Datenschutzbehörden traut man ganz offensichtlich (m. E. zu Recht) nichts zu.